AHV/IV-Renten Erhöhung
Der Bundesrat hat die AHV/IV-Renten auf den 1. Januar 2011 angepasst.
Die einfache maximale AHV/IV-Rente beträgt neu 27'840 CHF. Diese
Anpassung hat auch Auswirkung auf die BVG und Säule 3a Grenzwerte.
Bitte beachten Sie dazu die Sozialversicherungsgrenzwerte ab 2011 im Downloadbereich.
Der Beitragssatz der AHV wird von bisher 10.10% auf 10.30 erhöht. Für den Arbeitnehmer
bedeuted dies, dass der AHV-Abzug von 5.05% auf 5.15% erhöht wird.
Erhöhung der ALV-Abzüge
Die Revision der ALV wurde vom Stimmvolk angenommen. Die Abzüge bis zum maximal
versicherten Lohn von CHF 126'000 erhöhen sich von bisher 2% auf 2.2%. Dies bedeutet
für den Arbeitnehmer einen Abzug von 1.1%. Auf den gleichen Zeitpunkt wird ein
Solidaritätsbeitrag von 1% für Lohnbestandteile zwischen dem max. versicherten
Lohn (126'000 Franken) und dem zweieinhalbfachen davon (315'000 Franken) wieder
eingeführt. Dies ergibt einen zusätzlichen Abzug von 0.5% für besser verdienende Arbeitnehmer.
Alle swissdec geprüften Lohnprogramme sind auf diesen ALV2-Abzug vorbereitet.
Steuersatzerhöhung MWST
Bekannt sein dürfte die Erhöhung der MWST-Sätze (7.6% auf 8.0%,
2.4% auf 2.5% und 3.6% auf 3.8%). Die Leistungserbringung entscheidet
über den anzuwendenden Steuersatz. Deshalb wäre die einfachste Art
alle angefangenen Arbeiten bis zum 31.12.2010 mit den alten Steuersätzen abzurechen.
Näheres erfahren Sie aus der MWST-Info 19 der eidg. Steuerverwaltung.
Januar 2010
MWST-Gesetz 2010
Das neue MWST-Gesetz ist nun in Kraft gesetzt. Das Gesetz hat viele
Änderungen erfahren. Ein Auffrischungskurs könnte deshalb nicht schaden,
z.B. bei der Sage Academy.
Für die tägliche Arbeit ändert sich grundsätzlich nicht viel. Das
MWST-Gesetz beinhaltet sogar viele Vereinfachungen. Leider hat die eidg.
Steuerverwaltung aber die Gelegenheit benutzt, die Vereinfachungen im
Gesetz mit einer Verkomplizierung (Erhöhung von Detail-
Angaben) des Abrechungsformulars zu kompensieren.
Eine Änderung im Gesetz betrifft fast alle Betriebe. Die 50%-Reduktion der
Vorsteuer auf Essen und Getränke fällt weg. Ab Januar 2010 kann die volle
Vorsteuer geltend gemacht werden. Sollte Ihr Betrieb Subventionen und
Spenden erhalten oder Dienstleistungen im Ausland beziehen wäre ein
Blick ins neue Gesetz ratsam, bevor die erste Abrechnung erstellt wird.
Auch ein Wechsel von der effektiven Methode zur Saldosteuer sollte geprüft
werden. Einlageentsteuerung und Übertragung im Meldeverfahren sind
weitere eher seltene Themen, welche neu ausgewiesen werden müssen.
Und zuletzt erwähne ich noch den Eigenverbrauch, welcher neu als
Vorsteuerkorrektur aufzuführen ist, sowie der Wegfall des Eigenverbrauchs
beim Bau.